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Stellungnahme zum Änderungsentwurf der BSI-Kritis-Verordnung

Gemeinsam mit dem MEW hat der UTV Stel­­­lung genommen zum Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung des Bundesministeriums des Inneren.

Weniger als ein Jahr nach Inkrafttreten der sogenannten BSI Kritis-Verordnung zur IT-Sicherheit, wird diese zum ersten Mal angepasst. Hauptmotiv hierfür ist die Erweiterung der von der Regelung betroffenen Sektoren (Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Verkehr und Transport) als auch die Korrektur von einigen handwerklichen Fehlern des ersten Verordnungstextes. Zudem gab es Anpassung einiger Begriffsdefinitionen, für deren Präzisierung sich die Mineralölwirtschaft im Rahmen des BAK-Mineralöls schon lange eingesetzt hat. MEW und UTV kritisieren jedoch die weiterhin bestehende Unklarheit bei Handelssystemen, die ausschließlich Eigentumsverhältnisse ändern.


Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier:

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