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MEW e.V. veröffentlicht Stellungnahme zur Weiterentwicklung der THG-Quote

Der MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) veröffentlicht. Der Verband begrüßt die geplante Festschreibung der Quote bis 2040 sowie die Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus. Gleichzeitig mahnt der MEW an mehreren Stellen dringenden Korrekturbedarf an.
 
Kritisch sieht der Verband insbesondere die geplanten Regelungen zur Einbeziehung von Luft- und Schifffahrt. So drohen durch die parallele Anwendung von ReFuelEU Aviation und RED III erhebliche Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die sowohl Flug- als auch Straßenkraftstoffe in Verkehr bringen. Auch im Bereich der Schifffahrt würde der vorgesehene Quotenverlauf zu massiven Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Nachbarstaaten führen, denn die deutschen Inverkehrbringer von Schiffskraftstoffen verlieren so ihre Geschäftsgrundlage.
 
Darüber hinaus fordert der MEW unter Anderem:

  • die nationale Anrechenbarkeit aller in Anhang 9 der RED-gelisteten Rohstoffe,
  • die Beibehaltung der bestehenden Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln,
  • eine spätere Einführung des RFNBO-Mindestanteils ab 2028,
  • sowie den Erhalt der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) zur Sicherstellung der Versorgung im Krisenfall.

 
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten zum Download.

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